Zählt das Einkommen des Lebensgefährten beim Elternunterhalt des Partners eine Rolle?
- Heidekamp
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Zählt das Einkommen des Lebensgefährten bei der Bemessung des Elternunterhalts des Partners eine Rolle?
Ist ein Elternteil ein Pflegefall und ist z.B. in einem Pflegeheim untergebracht, prüft das Sozialamt bei einer vorliegenden Bedürftigkeit die Unterhaltspflicht des Kindes. Nicht selten stellt sich dann die Frage, ob bei der Bemessung des Elternunterhalts auch das Einkommen eines Lebenspartners mit berücksichtigt werden kann. Dazu gibt es ein klares „jein“. Indirekt könnte dies möglich sein, es kommt eben darauf an.
Das Sozialamt prüft das Einkommen und Vermögen des Kindes. Der Unterhaltsschuldner ist nach § 1605 BGB verpflichtet, auch Angaben über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten zu machen. Das schließt eine Auskunftspflicht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften somit aus und das unabhängig davon, wie lange die Lebensgemeinschaft schon besteht. Auf der anderen Seite kann die Lebensgemeinschaft auch keinen Familienselbstbehalt geltend machen.
Das unterhaltspflichtige Kind kann somit nur den Sockelbetrag von 1.800 Euro (Stand 12.2018) als Selbstbehalt geltend machen.
Die Hintertür:
Ist das Sozialamt über die Lebensgemeinschaft informiert, wird jedoch geprüft, ob bei der Unterhaltsbemessung eine
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