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VollmachtWas ist eine Vorsorgevollmacht und für was ist sie wichtig?

Ohne Vorsorgevollmacht droht eine sofortige Entmündigung, anderseits legt man die Verantwortung des eigenen Lebens in andere Hände. Auch wenn diese Entscheidung schwer wiegen mag, so ist es besser als einen „Vormund“ – einen gesetzlich bestellten Betreuer. Eine Vollmacht erspart Ihnen also einen amtlich eingesetzten Betreuer, Diskussionen und viele Streitigkeiten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Angelegenheiten gegenüber juristischen und natürlichen Personen, z.B. Banken und Versicherungen, aber auch gegenüber Behörden, Finanzamt und Gerichten durch den Bevollmächtigen vertreten und im Sinne des Vollmachtgebers erledigt werden. Denken Sie nur einmal an die Beantragung von Schwerbehindertenausweise – ohne Vollmacht ein Riesenproblem. Je nach Vertrauen und Fachwissen können auch Vollmachten an unterschiedlichen Personen gegeben werden. Besonders bei großem Vermögen könnten Begehrlichkeiten geweckt werden. Es ist nicht selten das neutrale Personen (z.B. Rechtsanwälte, Notare) die Vollmacht über Finanz- und Vermögenswerte erhalten. Eine andere Möglichkeit besteht, wenn man für spezielle nicht persönliche Angelegenheiten einem Bevollmächtigen erlaubt, Untervollmachten zu erlauben (z.B. bei vermögensrechtlichen Fragen, bei Verwaltung von Wertpapier-Depots oder Immobilien). Das könnten spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Versicherungsmakler bei Versicherungsgeschäften sein. Vollmachten können auch dann besonders wichtig werden, wenn eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig wird (§ 1906 BGB Abs. 1 (1))oder wegen einer schweren Demenz eine Einweisung in einem Pflegeheim mit Freiheitsentziehung (§ 1906 BGB Abs. 1 (2)).

Tip: Sehen Sie auch das Video: Betreut und betrogen!  

Was ist eine Generalvollmacht und was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist im Sinne eine Generalvollmacht, sie gilt jedoch meistens nur wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen. Die Generalvollmacht gilt also dann, wenn man noch selbst in der Lage ist zu entscheiden und regelt die Vertretung für alle Rechtsgeschäfte und Vermögensangelegenheiten. Eine Betreuungsverfügung regelt dagegen nur, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll und auf welche persönlichen Wünsche und Vorstellungen zu achten sind. Eine Patientenverfügung regelt Anweisungen für Ärzte und Krankenhäuser.

 

Sollte man Vollmachten alleine oder über einen Notar oder Anwalt erstellen lassen?

Nicht selten werden aus Kostengründen aus dem Internet Vorlagen zur Erstellung einer Vollmacht benutzt. Das sollte man nur als Information nutzen, aber niemals zur Eigenerstellung einer Vollmacht. Mit einem falschen Satz könnte eine ganze Vollmacht rechtsunwirksam werden, eventuell sind die Vorlagen nicht mehr rechtskonform, noch dramatischer wäre es, wenn zwar vielleicht die Inhalte stimmen, aber der Nachweis fehlt, dass die erforderliche Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachterklärung fehlte. Ein Jurist, Notar bestätigt dies. Es gibt auch Fälle, dass eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Abschluss eines Konsumentenkredite, bei Immobilien- und Bankgeschäften (neben Bankvollmachten gelten in der Regel nur notariell beglaubigte Vollmachten).

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Vollmacht, was ist zu beachten?

  • Sie müssen mindesten 18 Jahre alt sein. Sie müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
  • Sie sollten auch eine Person/en des Vertrauens einsetzen, die auch eine Vollmacht annehmen und jederzeit in der Lage sein würde diese zu erfüllen (Sie sollten gemeinsam bei einem Notar/Anwalt den Termin nutzen).
  • Die Vollmacht muss schriftlich sein, mit Ort, Datum und Unterschrift. Sie sollten eine notarielle Beglaubigung vorziehen.
  • Ehepartner benötigen jeweils eine eigene Vollmacht und können die Erklärungen nicht innerhalb einer Vollmacht gemeinsam abgeben.
  • Die Vollmacht sollte sofort beginnen (z.B. „nach einem schweren Unfall mit unabsehbaren Folgen“).
  • Empfehlenswert kann sein, ein Begleitschreiben mit einschränkenden Bestimmungen beizufügen, um die mittelbare Wirksamkeit einer Vollmacht nicht zu beeinträchtigen. Beispiel: Aufbewahrungsort wichtiger persönlicher Dokumente (z.B. Hausarzt hat eine Kopie der Patientenverfügung), oder das in besonders notwendigen Fällen bei mehreren Kindern auch ein Kind handlungsberechtigt ist, wenn die anderen nicht erreichbar sind.

 

Wo sollten Sie eine Vollmacht oder Verfügung aufbewahren?

Es lohnt sich nicht, diese im Safe zu Hause beim Bevollmächtigten alleine diese aufzubewahren. Was passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht erreicht werden kann? In einem Ernstfall kann ein gerichtlich bestellter Betreuer von einem 24 Stunden Richter eingesetzt werden, das dauert nicht lange (vielleicht 30 Minuten). Ab diesem Zeitpunkt ist man entmündigt. Es ist wichtiger, die Originalvollmachten in einem Zentralregister zu hinterlegen, zum Beispiel dem Vorsorgeregister. Hier hat der Richter die Möglichkeit jederzeit zuzugreifen, bevor einen Betreuer einsetzt wird Informationen zu einem Vorsorgeregister finden Sie unter www.vorsorgeregister.de (Tel.: 0800 – 35 50 500) und zu Notaren unter www.bnotk.de .


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