Verhinderungspflege
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Verhinderungspflege

§ 39 SGBXI Verhinderungspflege
Machen Sie Urlaub. Gönnen Sie sich als Angehöriger eine Auszeit, wenn Sie ein Familienmitglied pflegen. Eine Vertretung wird bezahlt (siehe Übersicht).

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständige und Versicherungsmakler

Voraussetzungen und Leistungen der Verhinderungspflege

Wer Personen privat pflegt, wird nach kurzer Zeit erkennen, wie anstrengend eine Pflege sein kann. Oft fehlen die fachlichen Voraussetzungen bzw. Praktiken (wie z.B. kann man am einfachsten Umbetten). Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit kann im schlimmsten Fall eine Pflege rund um die Uhr notwendig werden. Das geht an die eigenen Leistungsgrenzen.

 

Der Gesetzgeber hat hier eine jährliche Entlastungsmöglichkeit von bis zu 6 Wochen vorgesehen, nach § 39 Abs.1 SGB XI Verhinderungspflege. Aber Achtung, nahe Angehörige bis zum 2. Grad, die die Pflege übernehmen, werden benachteiligt (siehe Tipp).

Zeiten für die Verhinderungspflege

Wenn Sie eine Auszeit benötigen, so ist dies nicht abhängig von starren Zeitvorgaben. Diese können sehr flexibel bei der Pflegekasse beantragen. Auszeiten beziehen sich nicht nur ein notwendiger Urlaub, sondern auch auf andere persönliche Zeiten, z.B. für Besorgungen, Behördengänge, Krankenhausaufenthalte, ärztliche Untersuchungen. Für diese Zeiten erhalten Sie eine Ersatzpflege, die ambulant oder auch stationär sein kann, wenn z.B. zu Hause eine Ersatzpflege nicht möglich ist.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Bei der Pflegekasse wurde die Pflegeperson angezeigt und registriert.

Der Pflegende muss erklären, warum eine Auszeit benötigt wird (z.B. Behördengänge, Urlaub, etc.).

Es liegt keine erwerbsmäßige Pflegetätigkeit des Pflegenden vor.

Für den Pflegebedürftigen liegt mindestens ein Pflegegrad 2 vor.

Der Pflegebedürftige muss mindestens sechs Monate gepflegt worden sein (auch für Zeiten, wenn ein Pflegegrad noch nicht bestand, aber rückwirkend bestätigt wurde).

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege gibt es für maximal sechs Wochen im Jahr.

Die Verhinderungspflege kann zeitlich flexibel genutzt werden, z.B. auch nur in wenigen Stunden.

Übernahme der Kosten, wenn der Pflegebedürftige woanders gepflegt wird, z.B. in einer Pflege- oder Tagespflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege).

Übernahme der Pflege zu Hause, durch eine Ersatz-Pflegeperson.

Übernahme der Pflege zu Hause, durch einen ambulanter Pflegedienst.


Höhe der der Vehinderungspflege
Wieviel übernommen wird, ist also abhängig davon, durch wen der Pflegebedürftige während der Verhinderungszeit gepflegt wird (nahe Personen oder andere), sowie vom Pfleggrad. Es ist also sinnvoll darüber nachzudenken, ob man nicht lieber einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, oder den Pflegebedürftigen für die Zeit stationär versorgt.

Tipp Borealis26fett

Nahe Angehörige erhalten weniger für die Verhinderungspflege, dass können u.a. sein: Personen die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Schwiegerkinder und Kinder, aber auch Eltern und Elternteile. Die Verwendung des Wortlautes "nahe Angehörige" ist nicht zwingend auf dem Verwandschaftsgrad  des 2. Grad (§ 1589 BGB) eingeschränkt (umfasst: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister). Denn es werden auch Pflegepersonen berücksichtigt, die mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben (z.B. Lebensgefährt/in).

 

SGB XI: § 39 Abs.3 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu sechs Wochen nicht überschreiten.


SGB XI: § 37 Abs.1 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.


Hinweis: 6 Wochen entsprechen also das 1,5-fachen des Pflegegeldes, was nicht überschritten werden darf.

Kombination der Vehinderungspflege mit der Kurzzeitpflege
Es besteht die Möglichkeit, 50 Prozent der Kurzzeitpflege mit anzurechnen. Durch die Kombination ergibt sich ein höherer Gesamtbetrag.  

Tipp Borealis26fett

Das Pflegegeld kann gekürzt werden, wenn der Pflegende mehr als 8 Stunden abwesend war. Es ist nicht ausschlaggebend, wie lange eine Ersatzpflege anwesend war, sondern wie lange der registrierte Pflegende weg war.


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