Pflegestufe II
Die Pflegestufe II wird Schwerpflegebedürftigen gewährt.
Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei der Grundpflege muss mindestens 3 Verrichtungen zu verschiedenen Tageszeiten mit jeweils 60 Minuten (insgesamt 180 Minuten Pflegeaufwand je Tag) inklusive hauswirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten. Davon müssen mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufgebracht werden.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen, zudem muss der Pflegebedürftige durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein (es besteht kein Anspruch, wenn der zu Pflegende ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut wird). Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe/des Pflegegrades gleichgesetzt (tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit).
Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe II für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2015 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 1.144 Euro 1.298 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 458 Euro 545 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.330 Euro 266 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 205 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | 244 Euro bis 6 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.612 Euro bis 6 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 4.000 Euro 16.000 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 104 Euro 208 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 40 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2014 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 1.100 Euro 1.250 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 440 Euro 525 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.279 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | 244 Euro bis 4 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.550 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2012 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 1.100 Euro 1.100 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 440 Euro 440 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.279 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | Euro bis 4 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.550 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2010 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 1.040 Euro 1.040 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 430 Euro 430 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.279 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | Euro bis 4 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.510 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.08.2008 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 980 Euro 980 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 420 Euro 420 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.279 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | Euro bis 4 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.510 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2007 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich: mit Demenz monatlich: | 921 Euro 921 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 420 Euro 420 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.279 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: (z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister) | Euro bis 4 Wochen |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.470 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal jährlich: (erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz): | 460 Euro 0 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.
Zusätzliche Verhinderungspflege: Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.
Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.
Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?
A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:
- Eltern
- Großeltern
- Kinder
- Enkelkinder
- Geschwister
B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.
- Stiefeltern
- Schwiegereltern
- Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
- Stiefgroßeltern
- Stiefkinder
- Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
- Stiefenkelkinder
- Ehefrau/Ehemann des Enkels
- Schwager und Schwägerin
Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.